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BGH stärkt Rechte der Hausverwaltung bei der Abfallkostenabrechnung
Jetzt ist es höchstrichterlich entschieden:
Nach den Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.04.2016 ist die Hausverwaltung berechtigt, bei der verursachergerechten Abfallkostenabrechnung eine Mindestmenge zu berücksichtigen.
Zudem kann ein von der Hausverwaltung eingeführter verbrauchs- und verursachungsabhängiger Umlageschlüssel bei Korrekturbedarf erneut abgeändert werden.